Bildungsurlaub Spanisch

Nutzen Sie Ihren jährlichen Anspruch von zusätzlich 5 Urlaubstagen für einen Bildungsurlaub bei uns in Conil!

Der Kurs für Bildungsurlaub  heißt bei uns “Super Intensivkurs“, er umfasst täglich  6 Schulstunden und in einigen Bundesländern 8 Schulstunden. Preise und Termine finden sie hier

Für Sie sind keinerlei Behördengänge notwendig; wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen aus, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten Ihre persönliche Bildungsurlaubsbescheinigung, wenn Sie uns folgende Daten zukommen lassen (nutzen Sie dafür bitte das nebenstehende Formular):

  • Vor- und Zuname:
  • Das Bundesland: (Sitz des Arbeitgebers)
  • E Mail Adresse:
  • Persönliche Postadresse:
  • Geburtsdatum:
  • Kursdatum:  von – bis
  • Sprachniveau ungefähr
  • Handy Nr.: 

Unsere Schule in Conil ist in allen Bundesländern als Veranstalter für Bildungsurlaub anerkannt, die über ein entsprechendes Bildungsurlaubsgesetz (BUG) verfügen. (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg Vorpommern, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen). 

 Die Verwaltungsgebühr, die einige Bundesländer erheben,  berechnen wir den StudentInnen nicht. Setzen Sie sich am besten mit uns in Kontakt, wenn Sie Fragen dazu haben. Falls Sie sich dennoch zu den Gesetzen informieren möchten, lesen Sie hier weiter:

Weitere Infos: Bildungsurlabgesetze der Bundesländer

Antrag Bildungsurlaub

Adresse
MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ

 

WER HAT ANSPRUCH AUF BILDUNGSURLAUB SPANISCH?

Die Bestimmungen des Bildungsurlaubsgesetzes sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel hat jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate in Vollzeit in einem Betrieb arbeitet, zusätzlich zum regulären Urlaub, jährlich 5 Arbeitstage Anspruch auf Bildungsurlaub hat. Diese Tage können durch Verschiebung in das folgende Jahr auch zu 10 Arbeitstagen zusammengefasst werden. Dies muss aber dem Arbeitgeber vor dem 31.12. des betreffenden Jahres mitgeteilt werden.
Viele Mitarbeiter auch sehr großer Firmen – wie z.B. die Lufthansa, Airbus, TUI, das ZDF  oder Mercedes – kommen Jahr für Jahr zu uns zum Bildungsurlaub. Ebenso unzählige Angestellte von vielen Behörden z.B. Polizei, Finanzamt, Schulverwaltung.  Nehmen Sie Ihr Recht wahr und nutzen Sie Ihren Bildungsurlaub. Andalusien mit unserer Schule in Conil (Cádiz) erfüllt sicher nicht nur Ihren Wunsch nach einer sinnvollen Weiterbildungsmaßnahme, sondern garantiert Ihnen gleichzeitig einen herrlichen Urlaub.

WELCHE FORMALITÄTEN MÜSSSEN VOR EINEM BILDUNGSURLAUB SPANISCH ERLEDIGT WERDEN?

Die Antragsformalitäten – und Fristen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Nicht selten gilt eine Vorlaufzeit von bis zu 3 Monaten. Wir kennen die Details und können Sie umfassend beraten. Auch stellen wir Ihnen – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich – die entsprechenden Bescheinigungen für Ihren Arbeitgeber aus, so dass für Sie keinerlei Behördengänge erforderlich werden.
Setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt und Ihr Bildungsurlaub in Spanien, an der schönen Atlantikküste, lässt sich leicht verwirklichen!

WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES FÜR EINEN BILDUNGSURLAUB SPANISCH:

Bildungsscheck für Spanisch Unterricht, QualiScheck Spanisch. Was verbirgt sich hinter der Bildungsförderung?

Menschen, welche ihre Chancen und Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen, können über die einzelnen ESF-Förderprogramme der Bundesländer oder des Bundes gefördert werden.

Die ESF-Förderprogramme des Bundes werden bundesweit unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umgesetzt.

Die ESF-Förderprogramme in den Bundesländern berücksichtigen darüber hinaus die arbeitsmarktlichen Besonderheiten in der Region.

Der ESF fördert die Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF-Förderprogramme, die von Projekten und verantwortlichen Institutionen durchgeführt werden. Ansprechpartner für die ESF-Programme finden Sie in den einzelnen Programmbeschreibungen.

Neben dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Bildungsurlaub, haben viele Bundesländer ein Programm aufgelegt, das im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützen zu lassen.

Die Academia Atlántika ist als Bildungsträger von diversen Förderungsansätzen dieses ESF`s Programms anerkannt. D.h., Sie können Ihren Bildungs- oder Quali-Scheck für einen Sprachkurs Spanisch bei uns in Conil de la Frontera ausstellen lassen und bei uns einlösen.

Infos für den Bildungsscheck NRW

Wieviel und was wird beim ESF Programm gefördert ?

Die finanzielle Unterstützung umfasst i.d.R. 50% der Kurskosten. Der Kosten Zuschuss ist meist nach oben gedeckelt (ca. 500,- €) und gilt nicht für Einzelunterricht. Die Voraussetzungen, um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, sind von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. So soll z.B. in NRW ein Mindesteinkommen nicht überschritten werden und der Betrieb darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Studierende oder Schüler an berufsqualifizierenden Schulen haben einen Anspruch, wenn Sie neben dem Studium bzw. der Ausbildung eine gewisse Anzahl an Wochenstunden arbeiten.

Die Anträge auf Ausstellung eines Bildungs- oder QualiSchecks können wir leider nicht für Sie stellen, wir beraten und unterstützen Sie aber gern dabei.
Nehmen Sie Ihr Recht wahr und nutzen Sie den Bildungsscheck. Spanischkenntnisse werden als berufliche Voraussetzungen in der heutigen Zeit immer notwendiger und bereichern darüber hinaus in einer sehr schönen Weise Ihr Privatleben.
Weitere Infos: ESF-PROGRAMM

Wie kann ich meine Sprachreise absetzen ????

Steuerliche Vorteile (Absetzbarkeit der Sprachreise)

Auch wenn der Sprachkurs nicht als Bildungsurlaub eingestuft worden ist, weil sie z.b. nicht so viel Zeit mit lernen verbringen wollen, kann man beruflich bedingte Sprachreisen z.T. als Fortbildungs- oder Ausbildungskosten (gemäß § 9/10 EStG) steuerlich absetzen. Generell gilt, dass Sie Sprachreisen entweder als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben absetzen können!

Dies hängt im Einzelfall von der Entscheidung des Finanzamtes ab. Deshalb sollten Sie sich auf jeden Fall vor Antritt der Sprachreise bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater erkundigen, was für Sie in Ihrem Bundesland gilt. Seit Anfang 2000 gelten jedoch großzügigere Regelungen: Sprachreisen sind jetzt bereits steuerfrei, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Nach den Lohnsteuer-Richtlinien ist es also nicht mehr erforderlich, daß das Unternehmen die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die Arbeitszeit anrechnet. Voraussetzung ist allerdings nach wie vor, daß die Sprachkenntnisse im Arbeitsumfeld des Mitarbeiters verlangt werden.

Nachdem Sie einen Sprachkurs bei uns besucht haben, stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.

Richtlinien für Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländer:

Leider gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen was Bildungsurlaub Spanisch angeht. Genaue Informationen und Bedingungen der einzelnen Bundesländer finden Sie folgend:

Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Regierungspräsidium Karlsruhe
Kerstin Seemann
Referat 12
Telefon: 0721 926-2055
Telefax: 0721 93340212
E-Mail: bildungszeit@rpk.bwl.de
* Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Berlin wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Ref. II D Bildungsurlaub
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Tel.: (030) 9028-1484, -1485, -1482, -1496
Fax: (030) 9028-2173
* Bildungsurlaubgesetz in Berlin


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Hamburg wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat Bildungsurlaub – HI 43
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
Tel: 040 / 42 863 – 4672
Fax: 040 / 42 796 – 7080
E-Mail: bildungsurlaub@hibb.hamburg.de
* Bildungsurlaubgesetz in Hamburg


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Bremen wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Die Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen
Referat 23

Elke Papenstein-Ruef
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Tel.: + 49 421 – 361 – 15934
Fax: + 49 421 – 496 – 15934
E-Mail: elke.papenstein-ruef@bildung.bremen.de

Sabine Ebeling
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Tel.: + 49 421 – 361 – 96875
Fax: + 49 421 – 496 – 15934
E-Mail: sabine.ebeling@bildung.bremen.de
* Bildungsurlaubgesetz in Bremen


Bei offenen Fragen zur Bildungsfreistellung im Saarland wenden Sie sich an folgende Anschrift:

Allgemeine/politische Weiterbildung
Ministerium für Bildung und Kultur – Referat D 7
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Telefon (0681) 501-7214
Telefax (0681) 501-7548

Berufliche Weiterbildung
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Referat E/4
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon (0681) 501-4147
Telefax (0681) 501-1788
* Bildungsfreistellung im Saarland


Bei offenen Fragen zur Bildungsfreistellung in Thüringen wenden Sie sich an uns oder an folgende Anschrift:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Mail:Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de

Sabrina Honscha
Tel.: 0361-39601-949

Juliane Kroner
Tel.: 0361-39601-950

Das neue Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist vom 15. Juli 2015 und gilt seit dem 01. Jaunuar 2016.
Als PDF Datei finden Sie es hier.
In ser stehts aktuell gültigen Fassung hier.

* Bildungsfreistellung in Thüringen


Bei offenen Fragen zum Bildungsfreistellung in Brandenburg wenden Sie sich wenden Sie sich an uns oder an folgende Anschrift:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Dr. Eva-Maria Bosch
Tel.: (0331) 866-3890
Fax: (0331) 27548-4857
eva-maria.bosch@mbjs.brandenburg.de

Dr. Tim Eyßell
Tel.: (0331) 866-3891
Fax: (0331) 27548-4858
tim.eyssell@mbjs.brandenburg.de

* Bildungsfreistellung in Brandenburg


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Hessen wenden Sie sich an folgende Adresse:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III 7 – Arbeitsrecht, Tarifwesen, Arbeitnehmerweiterbildung

bildungsurlaubs@hsm.hessen.de

www.bildungsurlaub.hessen.de

 


Bei offenen Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an folgende Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel. 0381 / 122 – 2994
Fax: 0381 / 122 – 2995

* Bildungsfreistellungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaubgesetz in Niedersachsen wenden Sie sich an folgende Adresse:

Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Tel.: 0511 / 300330 – 29
Fax: 0511 / 300330 – 40

* Bildungsurlaubgesetz in Niedersachsen


Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz wenden Sie sich an folgende Adresse:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Referat 1547
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 162 – 958
Fax: 06131 / 165 – 466
* Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz


Bei offenen Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich an folgende Adresse:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 505
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Tel. 0391 / 567 – 24 30
Fax 0391 / 567 – 58 08
* Bildungsfreistellungsgesetz in Sachsen-Anhalt


Bei offenen Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz in Schleswig-Holstein wenden Sie sich an folgende Adresse:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Arbeitsmarktförderung / Bildungsfreistellung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Tel. 0431 9905 1111
* Bildungsfreistellungsgesetz in Schleswig-Holstein


Bei offenen Fragen zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) wenden Sie sich an folgende Hotline:

Info-Telefon Berufliche Weiterbildung NRW.
Tel. 0211 837-1929.
* Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Was können Sie tun, wenn Sie an einem Bildungsurlaub teilnehmen möchten, die zwar in einem anderen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist, jedoch nicht in Ihrem Bundesland?

Bitten Sie uns, bei dem zuständigen Amt einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu stellen. In den meisten Bundesländern sind wir bereits anerkannt.

Wenn die Bildungsveranstaltung anerkannt wird, erhalten wir einen positiven Bescheid mit vorgefertigten Anmelde- und Teilnahmebescheinigungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese müssen dem Arbeitgeber vorgelegt werden: die Anmeldebescheinigung spätestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs, die Teilnahmebescheinigung umgehend nach Beendigung des Bildungsurlaubs.

WARUM IM BILDUNGSURLAUB SPANISCH LERNEN?

Haben Sie sich noch nicht entschieden, ob Sie wirklich Spanisch lernen möchten? Eine neue Sprache von Beginn an zu lernen ist ein umfangreiches Unterfangen, wohl aber bei einer so einflussreichen und viel gesprochenen Sprache wie Spanisch sehr lohnenswert.

Mehr Menschen sprechen Spanisch als Muttersprache als jede andere Sprache der Welt, außer Chinesisch; daher wird Spanisch sprechen von Tag zu Tag wichtiger. In 21 Ländern ist Spanisch die offizielle Landessprache und es gibt zwischen 350 bis 400 Millionen Spanisch sprechende Muttersprachler weltweit.

Spanisch wird als Muttersprache in Spanien und Lateinamerika gesprochen und gewinnt auch durch die starke Immigration in den Vereinigten Staaten immer mehr Einfluss. Es ist zudem die am meisten gesprochene romanische Sprache (Französisch, Italienisch, Portugiesisch, etc.) und eine der beliebtesten Fremdsprachen zum Lernen. Sie  ist sehr wichtig in der weltweiten Politik und Wirtschaft. Als Kommunikationssprache ist Spanisch  in zahllosen Organisationen und Institutionen, wie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, fest verankert.

In einer sich ständig verändernden Berufswelt, in der die Konkurrenz um Kreativität, Kompetenz und Fortbildung enorm ist, fordern viele Institutionen das Recht auf individuelle Weiter- und Fortbildung. Dies soll dazu beitragen, in der rasanten Arbeitswelt den persönlichen Erfolg zu sichern.

Wieviel kostet Ihr Bildungsurlaub bei einer anerkannten Sprachschule?

Kurse und weitere infos finden Sie hier.

Bei uns wird Ihr “Bildungsurlaub Spanisch” garantiert ein Erlebnis.